Allgemeine Mietbedingungen für Sportgeräte

Hinweis: Online-Buchungen sind nicht erstattungsfähig.

1. Für die Miete von Geräten unter 18 Jahren ist die Begleitung und die Übernahme der Verantwortung durch einen Erwachsenen erforderlich. Im Rahmen dieser allgemeinen Bedingungen wird als „Nutzer“ der volljährige Nutzer sowie der Erwachsene, der die Verantwortung für den minderjährigen Nutzer übernimmt, definiert.

2. Das Mietmaterial ist nicht versichert. Durch eine Vereinbarung, bei der 10% des Mietbetrags hinzugerechnet wird, ist der Wert des Materials im Falle eines Bruchs zu 75% von LIMITT und zu 25% vom Nutzer zu tragen.

3. Der Nutzer muss bei der Abholung der Geräte einen gültigen Personalausweis im Original vorlegen. Ab dem Zeitpunkt der Übergabe der gemieteten Geräte ermächtigt der Nutzer den Betreiber LIMITT, alle Beträge für etwaige Schäden, die durch Beschädigungen, Verluste oder Diebstähle der gemieteten Ausrüstung entstehen, zu berechnen. Im Falle von Diebstahl oder irreparabler Beschädigung wird der Verkaufspreis der beschädigten bzw. nicht zurückgegebenen Geräte in Rechnung gestellt. Im Falle einer reparablen Beschädigung werden die Reparaturkosten, einschließlich des Arbeitsaufwands, aufgrund von einem Reparaturkostenvoranschlag, berechnet.

4. Sollte der Nutzer falsche Angaben machen, behält sich LIMITT das Recht vor, Anzeige bei den zuständigen Behörden zu erstatten, auch in Bezug auf die vom Art. 494 des italienischen Strafgesetzbuches vorgesehene Straftat.

5. Der Betreiber wird den Zustand der gemieteten Geräte bei der Rückgabe überprüfen, um etwaige Schäden festzustellen, die während der Mietdauer verursacht wurden.

6. Der Betreiber kann im Falle einer unsachgemäßen Nutzung der gemieteten Geräte jederzeit die sofortige Rückgabe verlangen, zu der der Nutzer verpflichtet ist. Alle Rechte des Betreibers auf Schadensersatz für etwaige Schäden an den gemieteten Geräten bleiben unberührt.

7. Die gemieteten Geräte müssen spätestens bis 18:00 Uhr zurückgegeben werden. Im Falle einer verspäteten Rückgabe ermächtigt der Nutzer oder der Erwachsene, der für den minderjährigen Nutzer die Verantwortung übernimmt, außer bei vorheriger Mitteilung, die Berechnung eines Betrages, der einem zusätzlichen Miettag oder dem vollen Tag entspricht.

8. Die gemieteten Geräte sind für den persönlichen Gebrauch des Nutzers bestimmt, der die gesamte Verantwortung dafür übernimmt, und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

9. Die gemieteten Geräte gelten nur dann als zurückgegeben, wenn sie direkt in die Hände desPersonals von LIMITT übergeben werden.

10. Jedes gemietete Gerät muss so verwendet werden, dass es keine Schäden an Personen, Dingen oder an dem Gerät selbst sowie am Nutzer verursacht. Der Nutzer muss sich an die Pistenregelnhalten!

11. Die gemieteten Geräte unterliegen während der gesamten Mietdauer der Verantwortung des Nutzers, auch in Bezug auf Schäden, die ihm selbst, den gemieteten Geräten, Dritten oder Dingen entstehen können. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die aus der Nutzung der gemieteten Geräte oder aus Manipulationen der Geräte durch Dritte entstehen.

12. Etwaige Schäden an den gemieteten Geräten gehen zu Lasten des Nutzers.

13. Es erfolgt keine Rückerstattung bei vorzeitiger Rückgabe der gemieteten Geräte, außer im Falle einer Krankheit oder Verletzung, sofern eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt wird.

14. Mit der Miete bei LIMITT akzeptiert der Nutzer die vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen, die geltenden Preise, welche öffentlich ausgehängt sind, sowie die Öffnungs- und Schließzeiten des Geschäfts.

15. Der Nutzer erklärt beim Bereitstellen seiner Daten gemäß Punkt 3 der vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen gemäß D. Lgs. 196/2003 seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der im Antragsformular angegebenen personenbezogenen Daten für statistische Zwecke und für werbliche und kommerzielle Mitteilungen des Betreibers in Bezug auf die von diesem angebotenen Dienstleistungen und Produkte.

Wir bitten den Nutzer, die gemieteten Geräte mit Sorgfalt zu behandeln!